E-Invoicing – zukunftssicher ins digitale Zeitalter

Mit einem digitalen Rechnungsprozess die Produktivität steigern

Je nach Digitalisierungsstand, Branche und Bedarf kann die Abwicklung des EDI-INVOIC ein Einstieg in die Digitalisierung sein oder als Ausbaustufe zu bestehenden Prozessen genutzt werden. Mit uns nutzen Sie die Kraft Ihrer vorhandenen Systeme und Strukturen.

Mit unserem Onboarding erkennen Sie schnell und einfach das komplette Potenzial, um es auszuschöpfen.

E-Invoicing im B2B Bereich gewinnt zunehmend an Bedeutung

Nachhaltigkeit, Einsparung von Kosten oder Reduzierung des manuellen Aufwands – einige der Gründe, warum E-Invoicing im B2B Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Mit dem elektronischen Belegaustausch via EDI-Standard unterstützen wir Ihr Unternehmen, um einen erfolgreichen Rechnungsaustausch mit Ihren Geschäftspartnern zu etablieren. Rechtskonform und mit der Möglichkeit der Archivierung von Belegen schaffen wir einen Rund-um-Blick. Ihr Unternehmen spürt eine deutliche Entlastung.

Neben den Kostenersparnissen erhöhen Sie Ihre Liquidität durch eine automatisierte, schnelle und fehlerfreie Rechnungsbearbeitung. Gemeinsam mit Ihnen etablieren wir für Sie eingehende und ausgehende elektronische Rechnungen. Unabhängig davon, welche Anforderungen Ihre Geschäftspartner an Sie stellen: Über nur eine Schnittstelle schaffen wir für Sie beliebig viele Anbindungen und bauen Ihre Prozesse aus.

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Möchten Sie fehlerfreie, schnelle und sichere Rechnungsprozesse? Sprechen Sie mit uns. Wir lotsen Sie an Ihr digitales Ziel des E-Invoicings.

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Wissenswertes rund um den Rechnungsprozess via EDI

Die Basis, ob eine Rechnung rechtskonform und damit verarbeitbar ist, bildet das UstG 14 Gesetz. Hier werden alle Merkmale einer Rechnung aufgezählt, die Sie in Ihrer Buchhaltung und bei der Rechnungsprüfung berücksichtigen müssen.

Die Rechnungsprüfung können Sie im Zuge des digitalen Belegaustauschs der Automatisierung überlassen. Im EDI-Standard werden alle technischen Voraussetzungen geschaffen, damit Ihre Rechnung die benötigten Felder mit übertragen kann. Über die Möglichkeit, die Felder zusätzlich noch durch eines unserer Prüfprogramme auf den Teststand zu stellen, erhalten Sie eine zuverlässige Komponente, mit der Sie Ihre Arbeit auf den rein inhaltlichen Teil fokussieren können.

Ebenfalls im genannten Gesetz beschrieben ist die Aufbewahrungspflicht von Rechnungsbelegen. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird und kann über verschiedene Wege gelöst werden.

Die gängige und wenig sinnvolle Art ist die der Papierarchivierung. Aktenschränke voller Rechnungen verschwenden Platz und Ressourcen. Alle 10 Jahre wird ein Unternehmen mit der Vernichtung der Daten beauftragt. Kommt Ihnen bekannt vor?

Archivieren Sie mit einem digitalen Lösungsansatz! Entweder Sie haben bereits eine Möglichkeit zu archivieren und wir spiegeln die Belege in Ihr System oder wir beraten Sie gemeinsam mit Partnern zu einer Lösung, die sich zeitgemäß an Ihren digitalen Wandel anpasst.

Was viele Unternehmen völlig außer acht lassen: Jeder Beleg im Geschäftsdatenaustausch unterliegt der Archivierungspflicht und im Zweifel der Pflicht zum Nachweis. Clever archivieren und den gesamten Belegaustausch im Blick behalten.

Der Nutzen des automatisierten Rechnungsprozesses anhand eines Beispiels verdeutlicht:

Als Hersteller können nicht nur Sie bei einer Umstellung auf den automatisierten Rechnungsprozess Kosten sparen, sondern auch Ihr Kunde. Und das fast 1:1.

Bei einer Rechnung und den besonderen Anforderungen - wie Prüfung, Buchungsvorgang und ab und an auch Reklamationen - entstehen im Durchschnitt pro Beleg Kosten in Höhe von 17,60 €. Bei einer monatlichen Anzahl von beispielsweise 500 automatisierten und digital verarbeiteten Rechnungen spart ein Unternehmen damit ca. 8.800 € monatlich.

Hier sehen Sie einen Auszug der ca. 500 aktiven Kunden aus unterschiedlichsten Branchen, die unseren Lösungen vertrauen

Das Wachstumschancengesetz ist beschlossen - Die E-Rechnung wird zur Pflicht!

Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen bis 2027 gerecht wird, indem Sie rechtzeitig Ihren Rechnungsprozess und Ihre Software überprüfen und die notwendigen Schritte planen.
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Sascha Probst
Sascha ProbstSr. Sales Consultant